Hundehaftpflicht grobe Fahrlässigkeit

Eine Hundehaftpflichtversicherung sollte zum Standard eines jeden Hundehalters gehören. Die Hundhaftpflicht schützt den Versicherten bei Sach- und Personenschäden, dazu kommen Vermögensschäden und andere Elemente, die jedoch von Versicherung zu Versicherung variieren. Doch was ist mit einem Schaden, der wegen grober Fahrlässigkeit entsteht? Wenn eine Hundehaftpflicht grobe Fahrlässigkeit im Vertrag einschließt, kann sie den Schaden zahlen oder ablehnen.

Hundehalter sollten unbedingt auf eine Hundehaftpflicht setzen, ansonsten tragen Halter das gesamte finanzielle Risiko. Der Versicherungsvergleich zeigt, dass die Haftpflicht mit unter 5 Euro im Monat nicht teuer sein muss.

Vergleichen Sie hier die besten Tarife der Hundehaftpflichtanbieter

Hundehaftpflicht grobe Fahrlässigkeit

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung dient dazu, den Tierhalter gegen Schäden gegenüber Dritten zu schützen, sofern diese Schadenersatz verlangen. Auch ist es möglich, dass unbeabsichtigt verursachte Schäden geschehen, denn wir wissen nie so genau, was im Kopf unseres tierischen Partners vor sich geht. Das beste Beispiel: Er reißt sich beim Spaziergang los und läuft auf die Straße, wo er einen Autounfall mit insgesamt fünf Autos verursacht. Der Besitzer hat das nachsehen, denn er haftet mit seinem eigenen Vermögen.

Hier erfahren Sie mehr über die Hundehaftpflicht, die Testsieger und gelangen zum Vergleich.

Hundehaftpflicht in Thüringen – Pflicht zum Abschluss und was das Gesetz besagt Stand 2024

Grobe Fahrlässigkeit – Definition

Die Definition grober Fahrlässigkeit beinhaltet das Wissen einer Tatsache, bei der jedoch kein vermeidendes Verhalten erfolgt. Entsteht durch diese Handhabung ein Schaden, wurde dieser grob fahrlässig herbeigeführt. Bei Hundehaltern lässt sich dieses Verhalten anhand vieler Beispiele beschreiben. Im nachfolgenden Abschnitt nehmen wir Bezug auf dieses Verhalten seitens der Tierhalter und versuchen zu erläutern, wann eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt und wann nicht.

Pflicht in Thüringen

Unsere Partner vergleichen

Schadensbeispiele

Während eines Spaziergangs trifft ein Hundehalter einen alten Freund. Er weiß, dass sein Hund andere Menschen gerne anspringt, hält diesen jedoch nicht davon ab, seinen alten Freund anzuspringen und seine weiße Hose zu verschmutzen. Der nächste Passant wird ebenfalls angesprungen, doch dieser stolpert und fällt hin. In beiden Fällen hätte der Besitzer grob fahrlässig gehandelt. Bei einem Hund, der aggressive Tendenzen zeigt grenzt dieses Verhalten jedoch bereits an Vorsatz, was wiederum anders von der Versicherung behandelt wird.

Mehr zur OP-Versicherung für Hunde hier.

Wie handhaben die Versicherungen grobe Fahrlässigkeit

Die grobe Fahrlässigkeit war früher ein Punkt, bei dem zahlreiche Versicherungen bemüht darum waren, dem Besitzer eben diese nachzuweisen. Inzwischen hat sich dies geändert. Selbst ein frei laufender Hund wird von der Versicherung abgedeckt, wenn dieser einen Schaden verursacht. Handelt der Tierhalter unter Vorsatz, kann die Versicherung die Übernahme des Schadens jedoch ablehnen. Eine weitere Angelegenheit ist die Handhabung mit sogenannten Listenhunden. Manche Versicherungen haben besondere Bestimmungen, was Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angeht.

Unsere Partner vergleichen
Anbieter für Listenhunde im Leistungstest

Sogenannte Kampfhunde haben innerhalb mancher Versicherungen deutlich das Nachsehen, weil bei ihnen nicht nur einmal, sondern mehrfach hingesehen wird. Viele Versicherer nehmen sie nicht einmal in die Versicherung auf, andere verlangen extrem hohe Prämien für die Absicherung. Daher ist es immer empfehlenswert, sich im Vorfeld mit den Versicherungen auseinander zu setzen, wie im Schadensfall entschieden wird. Denn ist es erst einmal zu einem Schaden gekommen, ist es meistens zu spät für etwaige Verhandlungen.

Hundehaftpflicht Gesetz – Welche Pflichten gibt es für Hundehalter

Hundehalterhaftpflicht grobe Fahrlässige Schäden

Die Hundehaftpflichtversicherung sollte zum Standard für jeden Hundehalter darstellen. Entsteht ein Schaden, haftet er mit seinem Vermögen dafür. Wenn die Hundehaftpflicht grobe Fahrlässigkeit bei der Verursachung entdeckt, kann sie eine Übernahme ablehnen, was in der Regel heute nicht mehr vorkommt. Besteht jedoch Vorsatz beim Halter, der den Hund absichtlich hat laufen lassen, obwohl er von seiner Aggression wusste, weigert sich im Regelfall die Versicherung, den Schaden zu übernehmen.

Unsere Partner vergleichen