Hundehaftpflichtversicherung Pflicht

Wie bei der Haftpflichtversicherung kann sich auch bei der Hundehaftpflichtversicherung die Frage stellen, ob die Versicherung tatsächlich Pflicht ist. Bei der Personen-Haftpflichtversicherung ist dies beispielsweise nicht der Fall. Im Rahmen einer Tierhalterhaftpflichtversicherung hat die Regierung die Versicherungspflicht jedoch auf einige Bundesländer eingeführt. Großes Problem ist jedoch immer wieder der Ausschluss von „Listenhunden“. Die Versicherer scheuen in diesem Fall häufig das Risiko und werden auch staatlich nicht dazu in die Mangel genommen. Doch wie sieht es mit der Hundehaftpflicht aus und macht es nicht in jedem Fall Sinn, sich eine Hundehaftpflicht zuzulegen? Hundehaftpflichtversicherung Pflicht

Hundehalter sollten unbedingt auf eine Hundehaftpflicht setzen, ansonsten tragen Halter das gesamte finanzielle Risiko. Der Versicherungsvergleich zeigt, dass die Haftpflicht mit unter 5 Euro im Monat nicht teuer sein muss.

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Bundesländer, mit grundsätzlicher Verpflichtung

  • Berlin
    Brandenburg
    Hamburg
    Niedersachsen
    Thüringen

Bundesländer mit bestimmten Pflichtvoraussetzungen

  • Nordrhein-Westfalen
    Sachsen-Anhalt
    Schleswig-Holstein
    Baden-Württemberg
    Bayern und Rheinland-Pfalz

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Hundehaftpflicht Kinder – mitversichert beim Gassie gehen

Hundehaftpflichtversicherung Pflicht – Worauf sollten Hundehalter unbedingt achten?

Wie eine Privathafthaftpflicht, so ist auch eine Tierhalterpflicht kein teurer Versicherungsschutz. Gerade aus diesem Grund sollten Hundebesitzer einiges beachten, da im Schadensfall etliche Fallstricke lauern können. Daher sollten folgende Leistungen immer auch Bestandteil im Versicherungsschutz sein:

  • Versicherungsschutz sollte auch im Ausland Bestand haben
  • Mietsachschäden sollten ebenso im Versicherungsschutz enthalten sein wie die Mitversicherung für Fremdhalter
  • Regulierung auch bei ungeplanter Deckung
  • Je Versicherungsfall sollte eine Versicherung mit mindestens einer Million Euro haften, Experten empfehlen jedoch drei Millionen Euro
  • Absicherung erstreckt sich auch in Hundeschule sowie im Ausland
  • Mitversicherung für Welpen und auch Kampfhunde

Versicherungsunternehmen bieten in aller Regel eine Selbstbeteiligung, um die Versicherungsprämien zu mindern. Das ist schon daher sinnvoll, weil bei häufiger Inanspruchnahme eine Auflösung des Versicherungsvertrages und die gleichzeitige Aufnahme in die HIS-Datei die Folge sein kann.

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Standort entscheidet über Hundehaftpflichtversicherung Pflicht

In der Tat ist es bei der Hundehaftpflichtversicherung ähnlich wie bei der privaten Haftpflichtversicherung – es liegt keine Pflicht vor. Doch Vorsicht, dies gilt nur für 11 der 16 Bundesländer. In Berlin, Hamburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen liegt eine gesetzliche Versicherungspflicht vor.

In den nächsten Jahren ist sogar eine Ausdehnung der Pflicht auf alle Bundesländer in Deutschland geplant. Hunde können enorme Schäden anrichten, vor allem Personenschäden können leicht in die Millionen gehen. Die sind für die meisten nicht bezahlbar. Eine gesetzliche Versicherungspflicht macht hier besonders Sinn. Alle Hundehaftpflichtversicherungen im Test finden Sie hier.

Keine Pflicht aber sinnvoll – die Hundehaftpflicht

Wie im oberen Absatz beschrieben, ist die Hundehaftpflicht laut gesetzlichen Regelungen in vielen Bundesländern noch keine Pflicht. Doch wie bei der privaten Haftpflichtversicherung gilt: Wenn Schäden entstehen können, welche finanziell höchst wahrscheinlich nicht tragbar sind, so sollte man sich immer absichern. Zudem sind Hunde, auch als bester Freund des Menschen, ähnlich wie Katzen teilweise unberechenbar. Schon allein aus diesem Grund drängt sich eine Versicherung auf.

Rasselisten in Deutschland

  • Alano
  • American Bulldog
  • (American) Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bandog
  • Bullmastiff
  • Bullterrier
  • Cane Corso/Cane Corso Italiano
  • Dobermann
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Kangal
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Mastiff
  • Mastín Español
  • Mastino Napoletano
  • Perro de Presa Canario
  • Perro de Presa Canario (Dogo Canario)
  • Perro de Presa Mallorquin
  • Rottweiler
  • Staffordshire Bullterrier
  • Tosa Inu

Achtung – grobe Fahrlässigkeiten sind nicht versichert

Herrscht Leinenzwang oder Maulkorb-Pflicht und wird diesen Regelungen in den betreffenden Zonen und Gebieten nicht nachgekommen und es kommt zum Unfall/Schaden, so kommt die Hundehaftpflichtversicherung nicht auf. Dies gilt dann als grobe Fahrlässigkeit und wird in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ähnliche Regelungen gibt es bei der Pferdehaftpflicht. Eventuelle Schäden sind zwar versichert aber nur solange sich an die sonstigen gesetzlichen Regelungen und Vorschriften gehalten wird.

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In einigen Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung freiwillig

In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, und auch in Thüringen ist eine Hundeversicherung für alle Hundehalter verpflichtend. Keine Pflichtversicherung ist es hingegen in allen anderen Bundesländern in Deutschland. Das soll jedoch nicht sehr lange so bleiben, da die Regierung derzeit an einer bundesweiten Versicherungspflicht arbeitet. So zum Beispiel auch in NRW als auch in Bayern. Dennoch sollten Hunde immer abgesichert werden, denn ansonsten muss der durch die Hunde verursachte Schaden vom Hundebesitzer selbst getragen werden. Ähnliches gilt für Pferde, die eine spezielle Pferdehaftpflicht benötigen.

Hundehaftpflichtversicherung Pflicht- Nicht über Privathaftpflicht abgesichert

In einer herkömmlichen privaten Versicherung können Hundehalter ihre Vierbeiner nicht mitversichern. Es gilt entweder eine gesonderte Tierhalterhaftpflicht zu finden oder das Tier im Rahmen einer kombinierten Haftpflichtversicherung einzuschließen. Es werden Jährliche Gebühren von etwa 50 Euro erhoben. Für Kampfhunde wird es üblicherweise etwas teurer. Denn hier muss der Halter mit einem Risikozuschlag rechnen. Ratgeber empfehlen daher einen genauen der Vergleich der Bedingungen. Die besten Hundeversicherungen und die Regelungen in einer solchen Hundehaftpflicht auch unter https://hundehaftpflicht-der-testsieger.de/hundehaftpflicht-vergleich/.

Haftpflichtversicherung für Hunde- Kommunale Angelegenheiten

Wer beispielsweise seiner Versicherungspflicht nicht nachkommen sollte, dem drohen Strafen durch die Gemeinde. Die Haltung setzt immer auch eine Hundesteuer voraus, die in allen Bundesländern Pflicht ist. Der Vergleich zeigt jedoch, dass die Steuern sehr unterschiedlich ausfallen. In der Spitze kann die Haltung in Essen beispielsweise bis zu 900 Euro kosten. Die Hundeversicherungen mit den besten Kundenbewertungen und Bewertungen von Testinstituten im Jahre  auch unter https://hundehaftpflicht-der-testsieger.de/.

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Unterschiedliche Regelungen in Deutschland

Es besteht keine einheitliche Versicherungspflicht innerhalb der Bundesrepublik. Denn Hunde sind immer auch Länderebene. Jedes Bundesland hat eigene Gesetze bei der Haltung von Tieren. Die Hundehaltung ist höchst unterschiedlich geregelt.

  • Grundsätzliche Pflicht zur Hundehaftpflichtversicherung: In Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen.
  • Nachweispflicht der Absicherung: Thüringen
  • Versicherungspflicht für auffällige Tiere: In Bayern, Baden-Württemberg als auch in Rheinland-Pfalz
  • Verpflichtung ab einer Körpergröße von mindestens 40 Zentimetern und Gewicht ab 20 Kilogramm: In NRW
  • Nur für Listenhunde: Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein

In jedem anderen Bundesland handelt es sich um einen freiwilligen Schutz. Es besteht zwar kein Zwang, dennoch empfiehlt sich ein Abschluss. Denn im Fall eines Schadens haften die Kunden mit ihren eigenen finanziellen Mitteln. Die Leistungen sollten auf eine Versicherungssumme von mindestens drei Millionen Euro festgesetzt werden. Ein Vertrag im Rahmen einer zusätzlichen Krankenversicherung gibt es auch für Katzen.

Die größten deutschen Bundesländer

  • Bayern
    Niedersachsen
    Baden-Württemberg
    Nordrhein-Westfalen
    Brandenburg
    Mecklenburg-Vorpommern
    Hessen
    Sachsen-Anhalt
    Rheinland-Pfalz
    Sachsen
    Thüringen
    Schleswig-Holstein
    Saarland
    Berlin
    Hamburg
    Bremen

Hundehalterhaftpflichtversicherung und die Pläne der Bundesregierung und Regelung in NRW

Die Regierung plant derzeit eine allgemeine Verpflichtung in allen Bundesländern. Aktuell besteht eine solche Erfordernis lediglich in den einigen wenigen Bundesländern. In NRW wird eine Haftpflichtversicherung erst dann benötigt, wenn das Tier eine Körpergröße von mindestens 40 cm erreicht. In Bundesländern wie Schleswig-Holstein und Sachsen Anhalt gelten derartige Regelungen lediglich für Listenhunde bzw. Kampfhunde. Ansonsten besteht für Hundehalterin diesem Fall keine Versicherungspflicht.

Hundehaftpflichtversicherungen Pflichten: Ausnahme Kampfhunde

Kampfhunde, in der Versicherungssprache auch als Listenhunde (per Gesetz gefährlich oder potenziell gefährlich) bezeichnet, sind in vielen Bundesländern generell verboten und somit auch nicht versicherbar. Eine Übersicht finden Sie unter anderem hier. Welcher Hund in welchem Bundesland verboten ist, können Sie in hier herausfinden herausfinden. Sie müssen eine Hundehaftpflicht abschließen, wenn Sie einen Hund halten wollen.

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Kriterien 

Quellen und Verweise zum Thema Hundehaftpflichtversicherungen Pflichten